Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Durch Unfall oder Krankheit kann es schnell passieren, dass man nicht mehr selbst für sich sprechen kann. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Oder muss ein Gericht über eine amtliche Betreuung entscheiden? Wir erläutern:

-- welche Möglichkeiten Sie haben, selbst für den Notfall vorzusorgen und eigene Entscheidungen zu treffen
-- erklären die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und
-- geben praktische Tipps zur Erstellung dieser Dokumente.

Der Vortrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.
1.04
Globales Lernen/Bildung für nachhaltige Entwicklung/Umweltb.
0,00
0,00
Termine
19.11.2026 10:00 - 11:30 Uhr
Katrin Reinhardt
19.11.2026
19.11.2026
10:00
11:30
1
Online-Vortrag








Freie Plätze: 40/40

Buchung

Buchung für: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Teilen
Facebook
Twitter
Reddit
XING
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print
Andere Kurse
Plattdeutsch im Heimatmuseum: Ein Konzertnachmittag mit Detlev Uhle
03.10.2026
Talk at ten – English (B2)
08.09.2026
Volkshochschule Brunsbüttel e.V.