Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Durch Unfall oder Krankheit kann es schnell passieren, dass man nicht mehr selbst für sich sprechen kann. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Oder muss ein Gericht über eine amtliche Betreuung entscheiden? Wir erläutern:

-- welche Möglichkeiten Sie haben, selbst für den Notfall vorzusorgen und eigene Entscheidungen zu treffen
-- erklären die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und
-- geben praktische Tipps zur Erstellung dieser Dokumente.

Der Vortrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.

Kursinformationen

Kurs Nr:

AI1026

[1.04]

Globales Lernen/Bildung für nachhaltige Entwicklung/Umweltb.

Kursleitung:

Katrin Reinhardt

Kursort:

Online-Vortrag

Alle Termine:

Do 19.11.2026 10:00 - 11:30 Uhr
kostenfrei
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