Der Weg zum Bildungsurlaub | |
Bildungsurlaub |
In Schleswig-Holstein gibt es mit dem Weiterbildungsgesetz (WBG) vom 01.04.2012 einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung, kurz Bildungsurlaub genannt. |
Wer hat Anspruch? |
Alle Arbeitnehmer/innen einschließlich Auszubildende, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen und ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben sowie alle Landesbeamten und Richter haben einen Freistellungsanspruch. |
Wieviele Tage? |
Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr (Schichtgänger: 6 Tage). Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei Jahren zu "verblocken", d.h. ein entsprechend anerkanntes Seminar zu besuchen. |
Kosten |
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühr für den Bildungslehrgang, Fahrtkosten usw. muß der/die Arbeitnehmer/in tragen. |
Anmeldung |
Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich. |
Eingeschränktes Rücktrittsrecht |
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, daß eine Abmeldung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muß. Ist dies nicht der Fall, sind 50% der Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung, die zwei Wochen vor Beginn oder später erfolgt, werden 100% der Gebühr fällig. |
Alle Veranstaltungen sind auch offen für Teilnehmer/innen, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz haben oder nutzen wollen. |